Das Steuerrecht sieht für einige Einnahmen eine Steuerbefreiung vor. So ist auch das erhaltene Kurzarbeitergeld grundsätzlich steuerfrei. Allerdings unterliegt es dem Progressionsvorbehalt, womit insbesondere zwei Folgen verbunden sind:
Sobald Beschäftigte Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, von über 410 Euro pro Jahr erhalten, müssen sie für das betreffende Jahr beim Finanzamt eine Steuererklärung abgeben.