31.03.2020 | Werksschließungen, geschlossene Büros, geschlossene Gastronomiebetriebe oder Hotels bedeuten für die Beschäftigten Einkommensverlusten von bis zu 40 Prozent des Haushaltseinkommens. Zudem sind Dienstleister und Kleinbetriebe durch die Auswirkungen der Pandemie in ihrer Existenz massiv gefährdet. Millionen von Arbeitnehmerhaushalten geraten bei laufenden Mieten und anderen finanziellen Verpflichtungen in existentielle Nöte die es abzufedern gilt – nur mit einem Kurzarbeitergeld von in Höhe von 60 % des letzten Lohns geht das nicht!
Die Gewerkschaften fordern in dieser Krisensituation soziale Verantwortung ein. Viele Branchen und Unternehmen zeigen diese Verantwortung, indem sie Tarifverträge zur Aufstockung bei Kurzarbeit abgeschlossen haben. Dort wo noch nicht geschehen ist, fordert die IG Metall die Arbeitgeber auf, schnellstens auf das Angebot zu Verhandlungen einzugehen und eine Aufzahlungsregelung zur Kurzarbeit abzuschließen.
Die Bundesregierung fordern wir auf, auch den Beschäftigten in Branchen und Unternehmen ohne Tarifbindung eine Mindestsicherung von mindestens 80 Prozent des Haushaltseinkommens zu ermöglichen. Dies verlangt, die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Weitergabe des Arbeitnehmeranteils an den erstatteten Sozialversicherungsbeiträgen an die Beschäftigten. Deshalb möchten wir Sie dringend bitten, die Rechtsverordnung entsprechend zu korrigieren.
Die IG Metall hat am Wochenende begonnen bundesweit Anzeigen in den Tageszeitungen und auch online zu schalten. Hier die Anzeige als PDF im Download zum Teilen.
Die Pressemitteilung des DGB Hessen-Thüringen haben wir hier zum Download bereitgestellt.
Alle Informationen zur Kurzarbeit für Betroffene haben wir in unserem Service-Portal für euch bereitgestellt.