26.03.2020 | Frankfurt am Main/Erfurt. – Die IG Metall Mitte und der Arbeitgeberverband VMET einigen sich auf die Übernahme des Pilotabschlusses aus Nordrhein-Westfalen. Damit gelten auch für die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie in Thüringen Erleichterungen bei der Kinderbetreuung und bei Kurzarbeit.
„Die Corona-Krise und deren Auswirkungen werden uns noch eine lange Zeit beschäftigen. Deshalb bin ich sehr froh, dass wir jetzt einen tariflichen Rahmen haben, der die Auswirkungen für die Beschäftigten zumindest abmildert und Verbesserungen vorsieht“, so Jörg Köhlinger, Leiter des IG Metall Bezirks Mitte, am heutigen Donnerstag.
Finanzielle Einbußen bei Kurzarbeit können durch eine anteilige Auszahlung der jährlichen Sonderzahlung und des zusätzlichen Urlaubsgeldes reduziert werden. Darüber hinaus wird zur Verminderung sozialer Härten insbesondere bei Kurzarbeit in jedem Betrieb ein Solidartopf eingerichtet. Der Betrag, der in diesen Topf eingezahlt wird, errechnet sich aus der Anzahl der Beschäftigten im Betrieb, multipliziert mit 350 Euro. Die konkreten Auszahlungsmodalitäten sollen in den Betrieben zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern im Wege einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Nicht verwendete Mittel des Solidartopfes werden an die zum Stichtag 1. Dezember 2020 im Betrieb Beschäftigten zu gleichen Teilen ausgezahlt.
Die Tarifverträge können zum 31.12.2020 gekündigt werden.
Der IG Metall Bezirk umfasst die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Thüringen. Die Metall- und Elektroindustrie des Bezirks gliedert sich in fünf Tarifgebiete: Hessen, Rheinland-Rheinhessen, die Pfalz, das Saarland und Thüringen. Rund 420.000 Beschäftigte profitieren von den tariflichen Regelungen im Bezirk Mitte.
Die Arbeitgeberverbände der westlichen Tarifgebiete des Bezirks verhandeln als Mittelgruppe mit der IG Metall.
Hier haben wir das Flugblatt zum Tarifabschluss als Download zum Verteilen bereitgestellt.