Robert Bosch Elektronik Thüringen

Auch der Bosch-Konzern muss sich an Verträge und Gesetze halten

06.08.2021 | Am 08. Juli wurde unseren Kolleginnen und Kollegen bei der Robert Bosch Elektronik Thüringen in Arnstadt in der kurzfrsitig einberufenen Belegschaftsversammlung durch den Geschäftsführer erklärt, dass der Arbeitgeber das Werk zum Jahresende schließen will. Wer nicht bereit ist, 300 Kilometer weiter südlich ein Arbeitsangebot anzunehmen, der soll rausgeschmissen werden. Das ist ein klarer Bruch mit dem Tarifvertrag und ein Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz. Wir haben den Bosch-Vorstand über die Missstände informiert und erwarten eine schnelle Antwort.

Andy Poplawski, Vorsitzender des Betriebsrats (li) und Kirsten Joachim Breuer, 2. Bevollmächtigter der IG Metall Erfurt vor dem Werk der RBTE Foto: IG Metall Erfurt

Am 10. August kommen Arbeitgeber und Betriebsrat nun zu ersten Mal zusammen. Hier will der Arbeitgeber über seinen Plan informieren.

Für die Kolleginnen und Kollegen im Werk Arnstadt gibt es nur eine Lösung: „Wir sind Boschler und wollen dies auch bleiben!“ In einer Mitgliederversammlung am 21. Juli und zahlreichen Gesprächen mit den Betriebsräten und deren wirtschaftlichen und juristischen Beratern haben wir einen Fahrplan zur Durchsetzung unserer Ziele erarbeitet und den Termin am kommenden Dienstag vorbereitet.

Bislang gilt am Standort in Arnstadt noch einen Tarifvertrag aus dem Jahr 2014. Dieser sieht sehr viele Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung vor, die mit den Betriebsräten vereinbart werden müssen, bevor es überhaupt zu betriebsbedingten Kündigungen kommen kann. Dieser Tarifvertrag ist erstmals zum Ende nächsten Jahres kündbar. Jetzt in der Presse zu verkünden zum Ende dieses Jahres zu schließen und den Beschäftigten mit Entlassung zu drohen, ist ein klarer Bruch dieses Tarifvertrags!

Eine beabsichtigte Standortschließung löst nach dem Betriebsverfassungsgesetz immer die zwingende Beteiligung der Betriebsräte noch während der Planungsphase aus. Ziel des Gesetzes ist es, dass die betrieblichen Interessenvertreter den Arbeitgeber überzeugen können sollen, die Beschäftigung und den Standort zu sichern. Nimmt Bosch nun das Ergebnis dieser gesetzlich vorgeschriebenen Beratungen presseöffentlich vorweg, so ist das ein Gesetzesverstoß.

Für die Metallerinnen und Metaller im Werk, den Betriebsrat und erst recht für die IG Metall Erfurt gilt: Wir nehmen den Bruch unseres Tarifvertrages und der Gesetze nicht widerstandslos hin. Wer Streit haben will, kann ihn gerne haben! Wir sind bereit!

Von: kjb

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