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Nachtarbeit besser bezahlen - BAG Urteil sichert höhere Zuschläge für Metallerinnen und Metaller

28.05.2019 | Das Bundesarbeitsgericht hat am 21. März letzten Jahres entschieden, dass bei unterschiedlichen Zuschlagshöhen für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit im Tarifvertrag, aus Gründen der Gleichbehandlung, der höhere Zuschlag für die Nachtarbeit zu zahlen ist. Vor dem Bundesarbeitsgericht hatte ein Beschäftigter aus der Textilindustrie Nordrhein geklagt.

Foto: seb_ra/iStock

Der Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie Thüringens beinhaltet eine ähnliche Ungleichbehandlung bei den Zuschlägen für regelmäßige Nachtarbeit im Rahmen von Schichtarbeit und unregelmäßiger Nachtarbeit.

Die höheren Ansprüche können auch rückwirkend über eine Geltendmachung beim Arbeitgeber eingefordert werden.

Was das nun genau für unsere Mitglieder bedeutet, was sie tun können und wie wir sie unterstützen, lest ihr in unserer aktuellen Rechtsinfo.

Von: jz

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