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Bei Krankheit: T-ZUG nicht abgefahren

23.08.2019 | Trotz Krankschreibung hat man Anspruch auf die Freistellungstage des Tarifvertrags T-ZUG. Was tun, wenn ich erkranke und somit nicht die genehmigten Freistellungstage nehmen kann.

Bild: Jakub Jirask/ Panthermedia.net

Beschäftigte, auf die die Manteltarifverträge der Metall- und Elektroindustrie anwendbar sind, steht der sogenannte T-ZUG (tarifliches Zusatzgeld) zu, ob es in finanzieller Form oder in Form einer Freistellung, also Freizeit, ist.

Ärgerlich ist es, wenn nun Beschäftigte zu den geplanten Freistellungstagen krank werden. In so einem Fall gehen die Freistellungstage nicht verloren.

Was muss ich als Beschäftigte/r tun?

Die betroffenen Beschäftigten können die Freistellungstage geltend machen und beim Arbeitgeber Ersatztage beantragen. Diese müssen dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Falls der Arbeitgeber die Ersatztage oder andere Alternativtermine nicht genehmigen kann oder möchte, können die Freistellungstage in finanzieller Form geltend gemacht werden. Hierbei unterstützt die IG Metall.

Dies gilt aber nur für Mitglieder der IG Metall. Nur Mitglieder haben einen Tarifanspruch auf eine Nachforderung für nicht genutzte freie Tage.

1.Schritt

Aktiv werden. Nur IG Metall- Mitglieder können ihre Ansprüche durchsetzen. Wer noch nicht Mitglied ist, sichert sich mit der IG Metall- Mitgliedschaft Hilfe bei der Durchsetzung der Ansprüche.

Hier geht's zur Online-Beitrittserklärung: https://www.igmetall.de/beitreten 

2.Schritt

Formular ausfüllen. Das Formular zur Geltendmachung ausfüllen, unterschreiben (Kopie für eigene Unterlagen erstellen) und die Original- Geltendmachung an den Arbeitgeber schicken. Das Formular gibt es beim Betriebsrat oder bei den Vertrauensleuten.

3.Schritt

Forderung notfalls einklagen. Reagiert der Arbeitgeber nicht oder lehnt er die Ansprüche ab, so muss die Forderung mithilfe der IG Metall eingeklagt werden. Mitglieder der IG Metall haben hierbei einen Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz.

Von: jz

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